Lexikon
Universalitạ̈tsprinzip
[
lateinisch
]ein Grundsatz des internationalen Strafrechts, der die Anwendung des inländischen Strafrechts gegen Ausländer vorsieht, die im Ausland Taten begangen haben, an deren Verfolgung alle Kulturnationen interessiert sind und die regelmäßig auch durch internationale Abkommen geregelt sind. Nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 StGB) z. B. bei Völkermord, Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen, Menschenhandel, Luftverkehrsverbrechen, Rauschgiftdelikten, Geldfälschung.
Wissenschaft
Graben, bevor es zu spät ist
Wenn Baumaschinen oder die Folgen des Klimawandels archäologische Zeugnisse bedrohen, bedeutet das: schnellstens retten, was noch zu retten ist. von LEONI HELLMAYR Die Fotos, die Ivana Puljiz Anfang dieses Jahres gemacht hat, zeigen die Szenen einer archäologischen Grabung am Ufer eines großen Sees inmitten einer kargen...
Wissenschaft
Geschöpfe der Tiefe
Unterhalb von 200 Metern beginnt die Tiefsee. Trotz der lebensfeindlichen Bedingungen gibt es in der Tiefe vielfältiges Leben – von dem ein Großteil noch nicht erforscht ist. Von BETTINA WURCHE Dunkel, kalt, nährstoffarm und unter hohem Wasserdruck erscheint die Tiefsee absolut lebensfeindlich. Ab 200 Metern Tiefe erhellen nur...