Lexikon

unterlassene Hilfeleistung

strafbar nach § 323c StGB bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not, sofern die Hilfeleistung erforderlich und dem Täter den Umständen nach zuzumuten ist.
Ähnlich in Österreich 95 StGB). In der Schweiz ist nur strafbar, wer selbst oder mit seinem Fahrzeug, Reittier oder Zugtier jemanden verletzt hat und diesen dann im Stich lässt (Art. 128 StGB).
Im Eis sind Mammutleichen gut konserviert (Illustration). ©Colossal Biosciences
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Wiederauferstehung der Tiere

Als Mammut und Beutelwolf ausstarben, hinterließen sie Lücken im Ökosystem. Mit moderner Genchirurgie könnten Forscher Nachbildungen erschaffen.

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