Lexikon
unzüchtige Schriften und Gegenstände
früherer Begriff des Strafrechts, der durch den der pornografischen Darstellung ersetzt worden ist. Gemäß § 184 StGB sind in vollem Umfang strafbar die Verbreitung und Herstellung sog. „harter“ Pornografie (§ 184 Abs. 3 StGB: Darstellungen sadistischer oder sodomitischer Akte sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern), während bei der „einfachen Pornografie“ in erster Linie die jugendgefährdende oder belästigende (z. B. unverlangte Zusendung) Verbreitung bestraft wird. Weitere Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschriften finden sich im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 12. 7. 1985.
In Österreich Strafbarkeit nach dem Schmutz- und Schundgesetz 1950. In der Schweiz ähnliche Strafbestimmungen; privater Besitz oder Erwerb sind jedoch nicht verboten.
Wissenschaft
Schwarzes Loch Wissenschaftsgeschichte
Während in Deutschland viele Tausend Lehrstühle für Kunstgeschichte besetzt sind, kann man die Zahl der Wissenschaftshistoriker gefühlt an den Fingern seiner Hände abzählen. Wissenschaftsgeschichte ist ein Schwarzes Loch in der hiesigen Kultur, das man bei vielen Gelegenheiten dadurch zu stopfen versucht, dass man ab und zu etwas...
Wissenschaft
Barrieren gegen die Plastikflut
Flüsse sind die Quelle des Plastikmülls in den Meeren. Hier muss man ansetzen, und erste erfolgreiche Projekte gibt es bereits.
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