Lexikon
Verbraucherinsolvenzverfahren
gemäß der am 5. 10. 1994 vom Bundestag verabschiedeten Insolvenzordnung seit dem 1. 1. 1999 gesetzlich zulässiges Verfahren, nach dem unter bestimmten Voraussetzungen Personen bei Zahlungsunfähigkeit eine vollständige Schuldenbefreiung erlangen können. Nach § 304 dürfen Antragsteller keine oder nur eine geringfügige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, um ein derartiges Entschuldungsverfahren einleiten zu können. Ziel ist die bestmögliche Befriedigung von Gläubigerinteressen. Am Beginn steht der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, danach kann per Gerichtsverfahren ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden. Scheitert dies, folgt ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren mit einer Restschuldenbefreiung nach sechs Jahren.
Wissenschaft
Der Nocebo-Effekt
„Der Glaube versetzt Berge“ lautet ein Sprichwort – und tatsächlich hat das, was man erwartet, oft einen erheblichen Einfluss auf das, was geschehen wird. Warum das auch in der Medizin so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Ein Patient, der von einem Medikament oder einer Heilmethode überzeugt ist, gesundet schneller als einer,...
Wissenschaft
CRISPR/Cas im Praxistest
Seit der Entdeckung der Genschere vor zehn Jahren werden auf das gentechnische Werkzeug große Hoffnungen im Kampf gegen Erbkrankheiten, Stoffwechselstörungen und Aids gesetzt. Zeit für eine erste Bilanz. von RAINER KURLEMANN Die US-Amerikanerin Victoria Gray ist vermutlich die erste Frau, die mithilfe einer gezielten...