Lexikon
Verfallklausel
kassatorische KlauselNebenabrede in einem Vertrag, dass nach Nichteinhaltung einer Frist ein Recht verwirkt ist; z. B. dass bei nicht pünktlicher Zinszahlung die Hypothek fällig wird.
Ähnlich in der Schweiz nach Art. 162, 226 h, 228 OR. Im österreichischen Zivilrecht (§ 720 ABGB) hat die kassatorische Klausel dagegen eine andere Bedeutung: Eine Anordnung des Erblassers, wodurch er dem Erben oder Legatar (Vermächtnisnehmer) unter Androhung der Entziehung eines Vorteils verbietet, den letzten Willen anzufechten, ist für den Fall, dass nur die Echtheit oder der Sinn der Erklärung angefochten wird, unwirksam.
Wissenschaft
Züge der Zukunft
Die Bahn soll künftig klimaneutral unterwegs sein. Doch das verhindern in Deutschland bislang große Lücken bei der Elektrifizierung. Neue Antriebe und innovative Speichertechniken können helfen. von HARTMUT NETZ Seit vor über 120 Jahren die preußische Militär-Eisenbahn von Berlin-Marienfelde bis Jüterbog auf 33 Kilometer Länge...
Wissenschaft
Moore aus Moosen
Wenn die Wiedervernässung gelingt, sind Moore Kohlenstoffsenken und wertvolle Lebensräume zugleich. von OLIVER ABRAHAM Tiefe Gräben begleiten den Weg ins Amtsvenn-Hündfelder Moor, ihren Grund bedeckt eine trockene, dunkelgrüne Schicht aus getrocknetem Moos. Ein Pegel zeigt mit frisch angetrocknetem Schlamm, dass der Wasserstand...