Lexikon
Verkehrsvertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrsam 26. 5. 1972 in Berlin unterzeichneter Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrs; stellte den gegenseitigen Verkehr zwischen den beiden Staaten und den Transitverkehr durch ihr jeweiliges Hoheitsgebiet auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen auf gesicherte rechtliche Grundlagen. Der Verkehrsvertrag war der erste nicht durch Viermächtevereinbarungen vorgezeichnete zwischenstaatliche Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Er erstreckte sich auch auf Berlin (West) und bildete die Voraussetzung dafür, dass die DDR praktische Erleichterungen im Reiseverkehr gewährte. Der Vertrag trat am 17. 10. 1972 in Kraft.
Wissenschaft
Griechen verschmutzten Umwelt schon in der Antike mit Blei
Das Schwermetall Blei ist schädlich für Natur und Gesundheit. Doch nicht erst seit der Industrialisierung gelangt Blei durch Abwasser und Feinstaub in die Umwelt. Bereits vor etwa 5200 Jahren haben Menschen im antiken Griechenland die Umwelt mit Blei aus der Silberherstellung verschmutzt, wie Bodenproben aus der Ägäis jetzt...
Wissenschaft
Begierig nach Lithium
Der Trend zur Elektromobilität lässt den Bedarf an manchen Rohstoffen kräftig steigen – vor allem an Lithium. Bislang wird das Metall nur in wenigen Regionen der Welt gefördert. Doch künftig könnte es auch aus heimischen Quellen kommen. von JAN BERNDORFF Im Licht der Taschenlampe funkeln rundherum die steinernen Wände. Was da...