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LEXIKON

Verrat

das Hintergehen eines anderen, dem man zur Treue verpflichtet ist; im Strafrecht häufig Bestandteil von Delikten (Hochverrat, Landesverrat, Spionage, Geheimnisverrat; V.Verrat von Geschäftsgeheimnissen bzw. von Berufsgeheimnissen: Geschäftsgeheimnis bzw. Berufsgeheimnis).
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