Lexikon
Versicherungsteuer
eine Verkehrsteuer, der die Zahlung von Versicherungsprämien und -beiträgen unterliegt. Lebens- und Krankenversicherungen sowie die gesetzliche Unfallversicherung sind von der Versicherungsteuer befreit, Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, die Steuer ist zu entrichten vom Versicherer. Die Versicherungsteuer beträgt nach dem Versicherungsteuergesetz seit 2007 grundsätzlich 19% des Versicherungsentgelts.
Wissenschaft
Multitalent Kohlenstoff
Forscher suchen nach Möglichkeiten, Formen elementaren Kohlenstoffs möglichst umweltverträglich und klimaschonend zu gewinnen.
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Wissenschaft
Das weiße Gold
Milch war in den zurückliegenden rund 8000 Jahren ein wichtiger Treibstoff für die Entwicklung der Menschheit.
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