Lexikon
Verursacherprinzip
der Grundsatz, dass die Kosten einer Umweltbelastung derjenige tragen soll, der für ihre Entstehung verantwortlich ist. Hierbei ist nicht nur der als Verursacher anzusehen, bei dem am Ende eines Produktions- oder Konsumprozesses die Umweltbelastung offensichtlich wird. Verursacher ist auch der, der durch Anwendung eines bestimmten Produkts die Grundlage für die spätere Umweltbelastung legt. Das Verursacherprinzip wird bei der derzeitigen Kostenverteilung weitgehend durchbrochen; die Allgemeinheit muss Schäden durch Umweltbelastungen in Kauf nehmen. Als wichtige Instrumente zur Durchsetzung des Verursacherprinzips sind Gebote, Verbote und Abgabenregelungen anzusehen. Das Gesetz zur Abwasserabgabe z. B. soll Bestrebungen der Verursacher fördern, aus wirtschaftlichen Gründen die von ihnen ausgehenden Umweltbelastungen durch eigene Maßnahmen zu verringern. Umwelthaftung.
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