Lexikon
Verwaltungsvollstreckung
die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen durch Vollstreckungsanordnung (d. h., dass eine gerichtliche Klage auf Zahlung des geschuldeten Betrages nicht erforderlich ist) sowie die Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung, die der Pflichtige aufgrund öffentlichen Rechts zu erbringen hat, durch Zwangsmittel. Die Verwaltungsvollstreckung ist geregelt in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Darüber hinaus enthalten einige Gesetze (z. B. die Abgabenordnung) Sonderbestimmungen.
Wissenschaft
News der Woche 29.11.2024
Der Beitrag News der Woche 29.11.2024 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Kampf den Kopfschmerzen
Regelmäßige Migräneattacken sollte niemand einfach hinnehmen. Die Forschung hat viele effektive Therapien zur Vorbeugung entwickelt. von SUSANNE DONNER Wenn es wärmer wird und andere endlich mehr Zeit im Freien verbringen, beginnt für Theresa Kühn (Name geändert) eine schlimme Zeit. Sie wickelt ein Tuch um ihren Kopf und setzt...
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wenig Raum für Nachhaltigkeit
Alarmstufe Rot
Der Takt des Lebens
Wenn das Gehirn ausfällt
Auch die Gegenseite profitiert
Strom aus Licht