Visa-Affäre
polit.politische Auseinandersetzung in der BR DeutschlandBundesrepublik Deutschland über eine mögl.mögliche Begünstigung von Visamissbrauch u.und Schleuserkriminalität durch die Lockerung der Praxis der Visa-Vergabe an dt.deutschen Botschaften u.und Konsulaten seit 1999/2000 (u. a. durch den sog. Volmer-Erlass). Dabei stand v. a. die dt.deutsche Botschaft in Kiew im Mittelpunkt. Auf Verlangen der Unionsparteien nahm 2005 der sog. Visa-Untersuchungsauschuss seine Arbeit auf. L. Volmer (Bündnis90/Die Grünen) trat im Februar 2005 als außenpolit.außenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion seiner Partei zurück. Außen-Min.Außenminister J. Fischer bekannte sich im April 2005 vor dem Ausschuss zwar zu seiner polit.politischen Verantwortung für Fehlentwicklungen, sah aber die Voraussetzungen für die gelockerte Vergabepraxis bereits in der Regierungszeit von H. Kohl geschaffen. Erstmals in der Geschichte des Bundestages wurden Sitzungen eines Untersuchungsausschusses live im TV übertragen. Am 2. 6. 2005 beschloss die rot-grüne Ausschussmehrheit wegen der geplanten Bundestagsneuwahl das vorzeitige Ende der Beweisaufnahme. Dagegen entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Ausschuss mit seiner Arbeit fortfahren muss, bis der Bundes-Präs. die Neuwahl anordnet.









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