Lexikon

Vogelfang

das Einfangen von Vögeln als Nahrungsmittel (z. B. Singvögel, die in Italien und Belgien [illegal] gefangen und verzehrt werden), zur anderweitigen Verwendung (z. B. zur Herstellung von Federschmuck) oder als Käfigvögel (Stubenvögel). Zum Vogelfang dienen Leimruten, Schlagnetze, Schlingen u. a. Vogelfang ist in der Bundesrepublik Deutschland bis auf wenige behördlich genehmigte Ausnahmen (zu wissenschaftlichen Zwecken) verboten; ebenso in den meisten anderen europäischen Ländern. Vogelschutz.
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