Lexikon

Vollstreckungsschutz

die Vorschriften über den Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung. U. a. wird nach § 765a ZPO dem Schuldner Schutz gewährt, wenn die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Besondere Schutzvorschriften für die Vollstreckung von Räumungsurteilen enthält § 721 ZPO.
Kosmologie
Wissenschaft

Die letzte Revolution – und die nächste

Der wissenschaftliche Fortschritt ist weder kontinuierlich noch konstant. In jüngerer Zeit scheint er sogar zu stagnieren. Ist die Kosmologie eine Ausnahme? von RÜDIGER VAAS Trotz enormer Anstrengungen und Mittel – Arbeitszeit, Geld, Technik, Rechenkapazitäten und so weiter – haben die Zahl und Rate fundamentaler neuer Einsichten...

Bär
Wissenschaft

Das Wunder der Abruzzen

Mitten in Italiens Bergen hat eine kleine Bärenpopulation Jahrhunderte der Verfolgung überlebt. Dank intensiver Schutzmaßnahmen breiten sich die Tiere langsam wieder aus. von KURT DE SWAAF Auf der Aussichtsplattform von Gioia Vecchio eröffnet sich in knapp 1.400 Meter Höhe der Blick auf die wunderschöne Berglandschaft des „Parco...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon