Lexikon
Vollstreckungsschutz
die Vorschriften über den Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung. U. a. wird nach § 765a ZPO dem Schuldner Schutz gewährt, wenn die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Besondere Schutzvorschriften für die Vollstreckung von Räumungsurteilen enthält § 721 ZPO.
Wissenschaft
Die letzte Revolution – und die nächste
Der wissenschaftliche Fortschritt ist weder kontinuierlich noch konstant. In jüngerer Zeit scheint er sogar zu stagnieren. Ist die Kosmologie eine Ausnahme? von RÜDIGER VAAS Trotz enormer Anstrengungen und Mittel – Arbeitszeit, Geld, Technik, Rechenkapazitäten und so weiter – haben die Zahl und Rate fundamentaler neuer Einsichten...
Wissenschaft
Das Wunder der Abruzzen
Mitten in Italiens Bergen hat eine kleine Bärenpopulation Jahrhunderte der Verfolgung überlebt. Dank intensiver Schutzmaßnahmen breiten sich die Tiere langsam wieder aus. von KURT DE SWAAF Auf der Aussichtsplattform von Gioia Vecchio eröffnet sich in knapp 1.400 Meter Höhe der Blick auf die wunderschöne Berglandschaft des „Parco...
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