Lexikon
Vorbereitungshandlungen
im Strafrecht Handlungen, die noch kein Versuch sind, aber bereits der Deliktsbegehung dienen, z. B. der Kauf einer Pistole zu Tötungszwecken. Vorbereitungshandlungen sind nur bei selbständiger Strafandrohung strafbar, so z. B. bei Hochverrat und Geldfälschung.
Wissenschaft
Fische auf Wanderschaft
Kompakte Wehre versperren vielen Fischen den Weg ins Laichgewässer. Durchlässige Rampen können ihnen wieder einen Zugang verschaffen. von KLAUS ZINTZ Das Wasser fließt schnell zwischen den großen Steinen der flachen Rampe hindurch, Luftblasen wirbeln ständig von der Oberfläche in tiefere Wasserschichten. Eine Bachforelle schwimmt...
Wissenschaft
Bewaffnet die Stirn bieten
Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...