Lexikon
Vorsorgevollmacht
Erklärung, die eine gesunde Person für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit abgibt und in der einer anderen Person das Recht eingeräumt wird, im Namen des Betroffenen zu handeln. Die Vollmacht kann sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken (z. B. notwendige ärztliche Behandlungen regeln) oder sehr weitgehende Verfügungen beinhalten (sog. Generalvollmacht, die sich auf alle Lebenssituationen und Rechtsgeschäfte erstreckt). Ohne die Vorsorgevollmacht bestellt das Vormundschaftsgericht den zuständigen Betreuer. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, insbesondere wenn die Vollmacht auch eine umfassende Vermögenssorge beinhaltet.
Wissenschaft
Zuckerrüben im MRT
Nutzpflanzen werden heute mit High-End-Technologie erforscht, die bislang nur in der Medizin eingesetzt wurde. Forschende wollen herausfinden, wie sie auf veränderte Umweltfaktoren reagieren. von TAMARA WORZEWSKI Es fühlt sich wie Leistungssport an, 30 Zuckerrübenpflanzen in je drei Kilogramm schwere Spezialbehälter umzutopfen....
Wissenschaft
Klimawäsche für die Atmosphäre
Der weitere Anstieg der CO2-Konzentration in der irdischen Lufthülle wird sich nur stoppen lassen, wenn die Emissionen sinken – und der Atmosphäre überdies Klimagas entzogen wird. von HARTMUT NETZ Die Frage, wie sich der Klimawandel bremsen oder gar stoppen ließe, beantwortet der Science-Fiction-Kurzfilm „The Great Endeavor“ – ...