Lexikon

Wandlung

Recht
Wandelung
bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. 1. 2002 das Recht des Käufers, den Vertrag im Falle eines Mangels der Kaufsache rückgängig zu machen; abgelöst durch ein im Wesentlichen inhaltsgleiches Rücktrittsrecht des Käufers (§§ 437 Ziffer 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB). Mängelhaftung.
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Wissenschaft

Aufgeschäumt

Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...

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Wissenschaft

Jahr des Drachen

Herzlich willkommen im chinesischen Jahr des Drachen. Genießen Sie es. Denn der Drache ist quasi der Wassermann unter den chinesischen Tierkreiszeichen. Alle anderen – Hase, Stier, Schlange, Ziege, Pferd, Schlange, Affe, Schwein, Hund und so weiter – kann man in freier Wildbahn sehen, am Bauernhof streicheln oder im Restaurant...

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