Wehrdienstbeschädigtenfürsorge
die den Wehrpflichtigen, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten u.und ihren Angehörigen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Fassung vom 9. 4. 2002) zustehende Versorgung wegen der gesundheitlichen u.und wirtschaftl.wirtschaftlichen Folgen einer im Dienst erlittenen Gesundheitsschädigung; Leistungen entspr.entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz.







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