am 24. 10. 1648 nach Verhandlungen des Kaisers mit Frankreich
u.und dessen Verbündeten in Münster
u.und mit Schweden
u.und dessen Verbündeten in Osnabrück unterzeichnetes Vertragswerk, das den
Dreißigjährigen Krieg beendete. Das
Instrumentum Pacis galt bis 1806 als Reichsgrundgesetz.
1. Territoriale Regelungen: Frankreich wurde u. a. der Besitz der Bistümer Metz, Toul u.und Verdun bestätigt, dazu erhielt es vom Haus Habsburg die Landgrafschaften Unter- u.und Oberelsass, den Sundgau u.und die Landvogtei über die 10 elsäss.elsässischen Reichsstädte. - Schweden erhielt Vorpommern, Wismar u.und die Bistümer Bremen u.und Verden als Reichslehen mit Sitz u.und Stimme auf dem Reichstag. - Brandenburg erhielt für seine Erbansprüche auf Vorpommern Hinterpommern u.und Cammin, die Bistümer Halberstadt u.und Minden sowie die Anwartschaft auf Magdeburg. - Mecklenburg erhielt für Wismar die Bistümer Schwerin u.und Ratzeburg. - Hessen-Kassel erhielt die Abtei Hersfeld u.und die Grafschaft Schaumburg. - Bayern erhielt die Oberpfalz u.und die pfälz.pfälzische Kurwürde. Die Rheinpfalz wurde mit der neuen achten Kurwürde an Karl von der Pfalz zurückgegeben. - Kursachsen erhielt die Ober- u.und Niederlausitz als erbliches böhmisches Lehen (seit 1635 in Pfandbesitz). - Die Niederlande schieden aus dem Reich aus; das Ausscheiden der Schweizer Eidgenossen wurde anerkannt.
2. Konfessionelle Regelungen: Der Passauer Vertrag (1552) u.und der Augsburger Religionsfriede (1555) wurden anerkannt u.und auf die Reformierten ausgedehnt; das Jahr 1624 wurde als Normaljahr für den Besitzstand geistl.geistlicher Güter u.und die Konfessionszugehörigkeit festgelegt.
3. In der Reichsverfassung wurden Kurfürsten u.und Fürsten als gleichberechtigt neben dem Kaiser anerkannt. Die Außenpolitik des Reichs bedurfte der Zustimmung des Reichstags, in dem die Reichsstädte endgültig Sitz u.und Stimme gewannen u.und als dritte Kurie neben die Kurfürsten u.und Fürsten traten.
Kaisertum ist Makulatur
Kaisertum
ist Makulatur
Der Westfälische Friede
1648 gibt den Territorialherren im Deutschen Reich die volle Souveränität.
Die Kaiserkrone - aus der Tradition des Mittelalters stammend - und die Reichsidee
verlieren rapide an Macht. Der Staatsphilosoph Samuel Freiherr von Pufendorf
versucht 1667 die Verfassung des Reiches seit 1648 zu umschreiben:
Es bleibt also nichts übrig, als Deutschland,
wenn man es nach den Regeln der Politik klassifizieren will, einen unregelmäßigen
und einem Monstrum ähnlichen Staatskörper zu nennen, der sich im
Laufe der Zeit durch die träge Nachgiebigkeit der Kaiser, durch den Ehrgeiz
der Fürsten und die Ruhelosigkeit der Pfaffen aus einer Monarchie zu
so einer ungeschickten Staatsform umgestaltet hat. Jetzt ist Deutschland daher
weder eine Monarchie, auch nicht einmal eine beschränkte, wenn auch in
gewisser Beziehung der äußere Schein darauf hindeutet, noch auch,
genau genommen, eine aus mehreren Staaten zusammengesetzte Konföderation,
sondern vielmehr ein Mittelding aus diesen beiden. Dieser Zwitterzustand aber
verursacht eine zehrende Krankheit und fortwährende innere Umwälzungen,
indem auf der einen Seite der Kaiser nach Wiederherstellung einer monarchischen
Herrschaft, auf der anderen die Stände nach völliger Unabhängigkeit
streben. Und wie es die Natur aller Degenerationen ist, wenn sie einmal von
dem ursprünglichen gesunden Zustand abgewichen sind, in schneller Entwicklung
und gleichsam von selbst sich dem anderen Extrem zu nähern, während
sie sich nur unendlich schwer auf ihre Urform wieder zurückführen
lassen...so wird Deutschland ohne die erschütterndsten Bewegungen und
eine gänzliche Verwirrung aller Verhältnisse sich nicht wieder in
die Form der Monarchie zwängen lassen, sondern es nähert sich der
Verfassung eines föderativen Staatssystems."
Kaisertum ist Makulatur
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