Lexikon

Widerklage

Zivilprozess
Klage des Beklagten gegen den Kläger, zulässig nur, wenn sie mit dem Klageantrag oder mit den gegen diesen vorgebrachten Verteidigungsmitteln im Zusammenhang steht; zu unterscheiden von der Vollstreckungsgegenklage und der Widerspruchsklage. Ähnlich in Österreich (§§ 233 Abs. 2, 391, 411 ZPO). Die Widerklage ist auch im Zivilprozessrecht aller Schweizer Kantone und im Verfahren vor dem Bundesgericht in Lausanne zulässig.
Im Eis sind Mammutleichen gut konserviert (Illustration). ©Colossal Biosciences
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