Lexikon

Widerspruch

Verwaltungsgerichtsbarkeit
das Rechtsmittel, mit dem das Vorverfahren bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen eingeleitet wird. Aufgrund der Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes von 1960 (Neufassung 1991) ist der Widerspruch an die Stelle von Beschwerde und Einspruch getreten. Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten, der zunächst bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, oder bei der nächsthöheren Behörde einzulegen ist, erst dann vor dem Verwaltungsgericht. Der Widerspruch ist binnen eines Monats bei der Behörde einzulegen, bei der er angebracht wird.
Gammastrahlung, Energie
Wissenschaft

Gammastrahlung von der Sonne

Wie entstehen die neu entdeckten, extrem hohen Energien? von DIRK EIDEMÜLLER Wenn man auf der Suche nach mysteriösen Sternen ist, muss man gar nicht in die Ferne schweifen. Auch unsere Sonne gibt noch Rätsel auf: So haben Astronomen des HAWC-Observatoriums an den Flanken des Vulkans Sierra Negra bei Puebla, Mexiko, energiereiche...

Als das ferne Kuipergürtel-Objekt Quaoar einen Hintergrundstern passierte, wurde dessen Licht von Ringmaterie absorbiert, die den Zwergplaneten in einer Distanz von 6,4 Quaoar-Radien umkreist. Doppelt so weit entfernt ist der 80 Kilometer große Mond Weywot (links unten). Der helle Stern oben ist unsere Sonne. ©Illustration: ESA/ATG
Wissenschaft

Der seltsame Ring eines Zwergs

Ein Außenseiter im Sonnensystem lässt rätseln: Wieso ist aus dem Ring um Quaoar kein Mond entstanden?

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