Lexikon
Widerspruch
Verwaltungsgerichtsbarkeit
das Rechtsmittel, mit dem das Vorverfahren bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen eingeleitet wird. Aufgrund der Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes von 1960 (Neufassung 1991) ist der Widerspruch an die Stelle von Beschwerde und Einspruch getreten. Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten, der zunächst bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, oder bei der nächsthöheren Behörde einzulegen ist, erst dann vor dem Verwaltungsgericht. Der Widerspruch ist binnen eines Monats bei der Behörde einzulegen, bei der er angebracht wird.
Wissenschaft
Gammastrahlung von der Sonne
Wie entstehen die neu entdeckten, extrem hohen Energien? von DIRK EIDEMÜLLER Wenn man auf der Suche nach mysteriösen Sternen ist, muss man gar nicht in die Ferne schweifen. Auch unsere Sonne gibt noch Rätsel auf: So haben Astronomen des HAWC-Observatoriums an den Flanken des Vulkans Sierra Negra bei Puebla, Mexiko, energiereiche...
Wissenschaft
Der seltsame Ring eines Zwergs
Ein Außenseiter im Sonnensystem lässt rätseln: Wieso ist aus dem Ring um Quaoar kein Mond entstanden?
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