Wiederaufnahmeverfahren
Strafprozess
die Überprüfung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen in einem neuen Verfahren bei Mängeln der Urteilsgrundlagen z. B. infolge von Urkunden-, Eides- u.und Amtsdelikten, bei Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel oder bei Ablegung eines Geständnisses (§§ 359-373a StPO); wegen der Haftentschädigung Entschädigung.









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