Lexikon
Wiederholungsgefahr
im Strafprozess die Gefahr, dass ein Tatverdächtiger weitere gleichartige Straftaten begehen wird (§ 112a StPO). Die Wiederholungsgefahr bildet bei bestimmten Delikten einen der Haftgründe (Untersuchungshaft), nämlich bei Sittlichkeitsverbrechen und anderen wiederholten schweren Delikten (u. a. bei Raub, Erpressung, Diebstahl in besonders schweren Fällen).
Wissenschaft
Bergbau im All
Start-up-Unternehmen bringen sich in Stellung, um Planetoiden auszubeuten. Diese enthalten riesige Mengen an Platin, Gold und anderen Metallen.
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Wissenschaft
Meinung ohne Ahnung
Wer in den Jahren des Kalten Krieges zwischen Ost und West aufgewachsen ist – wie der Autor vom Jahrgang 1947 –, hat in der Schule gelernt, dass der Westen mit der Freiheit zu punkten versuchte und sie bewahren wollte, während der Osten Wert auf den Frieden legte und ihn zu garantieren schien. Nun führt Russland […]
Der...
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