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LEXIKON

Wiedervereinigung

die Wiederherstellung der staatl.staatlichen Einheit eines zumeist infolge von Kriegen gespaltenen Landes.
Der 2. Weltkrieg u.und der Ost-West-Konflikt bedingten die Teilung Deutschlands, die über 40 Jahre eine Friedensordnung in Europa blockierte. Im Grundgesetz der BR DeutschlandBundesrepublik Deutschland wurde ein Wiedervereinigungsgebot festgeschrieben. Der Mauerbau 1961 machte aber deutlich, dass mit einer W.Wiedervereinigung auf absehbare Zeit nicht mehr gerechnet werden konnte. Die Normalisierung der innerdeutschen Beziehungen seit den 1970er Jahren schien dies zu bestätigen. Erst durch die Reformpolitik M. Gorbatschows u.und den Zerfall des Ostblocks setzte eine neue Entwicklung ein, die zur dt.deutschen W.Wiedervereinigung am 3. 10. 1990 führte.
In Asien führte der Kalte Krieg zur Teilung Koreas u.und Vietnams. Während polit.politische Bemühungen für eine W.Wiedervereinigung Koreas bislang ergebnislos blieben, endete die Spaltung Vietnams 1976, als ein einheitl.einheitlicher Staat unter kommunist.kommunistischer Herrschaft etabliert wurde. 1990 schlossen sich Nord- und Südjemen, die im 20. Jh. Jahrhundert getrennte Entwicklungen durchlaufen hatten, zu einem Staat zusammen.
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