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LEXIKON

Wirtschaftsblockade

eine Form des Seekriegs, die darauf abzielt, den Gegner von der Zufuhr der Wirtschaftsgüter abzuschneiden u.und ihn an der Ausfuhr seiner Produkte zu hindern. Die „effektive Blockade“ im Sinn der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856 wurde bereits im 1. Weltkrieg durch die Fernblockade abgelöst (Sperrung der Zufahrten zur Nordsee). Sie hat durch zahlreiche Maßnahmen den neutralen Handel mit dem Kriegsgegner auch jenseits des rein maritimen Eingreifens zu unterbinden versucht (System der „grauen“ u.und „schwarzen“ Listen als Boykottmaßnahmen, Einfrieren von Guthaben, Beschlagnahme von Transportraum, Währungsmaßnahmen). Gegenüber dem Gegner sind typische Formen der W.Wirtschaftsblockade: Kontingentierung der Einfuhren der Nachbarländer unter dem Vorwand der Weiterlieferung zu Lande oder zu Luft, Ausweitung des Begriffs der „feindlichen Bestimmung“ u.und der „fortgesetzten Reise“, Beschlagnahme des Privateigentums.
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