Lexikon

wohlerworbene Rechte

subjektive Rechte, deren Bestand erhöhten Rechtsschutz genießt; besonders die wohlerworbenen Rechte von Beamten, d. h. die subjektiven Rechte der Beamten aus ihrem Beamtenverhältnis. Eine solche Gewährleistung besteht im geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht, doch erfüllt die vom Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5) gebotene „Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ eine ähnliche Schutzfunktion zugunsten der Beamten.
Schwarze Löcher, All, Universum
Wissenschaft

Schwarze Löcher erschüttern das All

Die größten Energieschleudern im Universum sind unsichtbar – doch Astrophysiker können ihre Gravitationswellen nun im Wochentakt messen. von RÜDIGER VAAS Als am 11. Februar 2016 die erste Messung von Gravitationswellen bekannt gegeben wurde, schmückte die sensationelle Nachricht die Titelseiten vieler Zeitungen aus aller Welt....

Supraleiter, Chrom
Wissenschaft

Neue Wege ohne Widerstand

Die Supraleiterforschung macht ihre größten Fortschritte abseits der großen Ankündigungen. So ist es erstmals gelungen, eine supraleitende Diode mit umkehrbarem Vorzeichen zu entwickeln, und exotische Supraleiter lassen sich nun Atom für Atom zusammensetzen. von DIRK EIDEMÜLLER Supraleiter gehören zu den faszinierendsten...

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