Lexikon

Württemberg

ehemaliges Land in Südwestdeutschland, umfasste (1939) 19 506 km2 mit 2,9 Mio. Einwohnern, alte Hauptstadt Stuttgart.
Das Geschlecht derer von Württemberg geht zurück auf C(u)onradus de Wirdeberch (1081), der auf dem Wirteneberg (später Wirtemberg, heute Rotenberg bei Untertürkheim) die Stammburg erbaute. Im 13. und 14. Jahrhundert wurden die Besitzungen besonders um staufische Gebiete in Schwaben vermehrt. 1442 kam es zur Teilung des Landes: die Söhne Eberhards IV. (* 1388,  1419) wurden Begründer der Uracher (Graf Ludwig I., * 1412,  1450) und der Neuffener oder Stuttgarter Linie (Ulrich V., * um 1413,  1480). Eberhard V. (I.) im Bart gelang es, den Besitz der beiden Linien wieder zu verschmelzen; er erließ eine Landesordnung und wurde 1495 zum Herzog von Württemberg erhoben. Herzog Ulrich büßte nach schweren Kämpfen mit den Ständen und dem Schwäbischen Bund den ganzen Besitz seines Hauses ein, der 1519 an die Habsburger verkauft wurde. Seit 1534 regierte Ulrich sein Land als österreichisches Lehen.
1599 wurde Württemberg erneut Reichslehen. Der Dreißigjährige Krieg und die Kriege Ludwigs XIV. (16881692) schädigten das Land schwer. Die Herzöge Karl Alexander und Karl Eugen herrschten absolutistisch, bis Letzterer 1770 die Rechte der Landstände anerkennen musste. Für die verlorenen linksrheinischen Gebiete bekam Württemberg durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 u. a. 9 Reichsstädte, außerdem Abteien, Klöster und Stifte. Das Land wurde Kurfürstentum und 1805 (Frieden von Preßburg) Königreich. Als Verbündeter Frankreichs im Rheinbund erhielt es österreichisches Gebiet in Oberschwaben, weitere Gebiete im Wiener Frieden 1809. Friedrich I. (* 1754,  1816) unternahm es nach 1815 vergeblich, eine Verfassung einzuführen. Dies gelang erst 1819 seinem Nachfolger Wilhelm I. (* 1781,  1864).
Unter dem Druck der Märzrevolution kam es 1848 zur Berufung des Führers der Liberalen anstelle des bisherigen Ministeriums. 1849 wurde die Verfassung von 1819 wieder in Kraft gesetzt. 1918 dankte König Wilhelm II. (* 1848,  1921) ab, und im folgenden Jahr gab die Landesversammlung Württemberg eine neue Verfassung als Freistaat der Weimarer Republik. 19331945 stand Württemberg unter einem Reichsstatthalter. Seit 1945 bestanden auf württembergischem Gebiet die Länder Württemberg-Hohenzollern und Württemberg-Baden. Aufgrund einer Volksabstimmung von 1951 kam es 1952 zum Zusammenschluss zum Land Baden-Württemberg.
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