Lexikon
Zeugnis
Recht
Bescheinigung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, auf Verlangen auch über Leistung und Führung (§ 630 BGB, § 73 HGB, § 113 GewO). Das Zeugnis kann erst bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt werden, nach Kündigung u. U. ein Zwischenzeugnis. Das Zeugnis muss richtig sein, Klage auf Berichtigung ist möglich.
Ebenso in Österreich (§ 1163 ABGB; § 104 GewO u. a. arbeitsrechtliche Sondergesetze). In der Schweiz kann der Arbeitnehmer jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich auf Angaben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränken muss, wenn der Arbeitnehmer dies ausdrücklich wünscht (Art. 330a OR).
Wissenschaft
Fisch ohne Meer
Die Ozeane sind überfischt, Schleppnetze und Beifang ein Problem. Aquakulturen sind mit Medikamenten belastet. Eine Lösung könnten vegetarische Alternativen sein, doch ihre Nährwerte reichen oft nicht an Fisch heran. Start-ups versuchen nun, das Beste beider Welten zu vereinen. von FRIDA KOCH Der Konsum von Fischen und anderen...
Wissenschaft
Lunare Wasserstellen
In ewig dunklen Kratern an den Mondpolen überdauerte Wassereis bereits Milliarden von Jahren. Wasser-Moleküle finden sich aber auch im Gestein unter hellem Sonnenlicht. von THORSTEN DAMBECK Der Mond ist knochentrocken – so lautete nach den Apollo-Missionen jahrzehntelang das Mantra der Experten. Sie stützten sich auf chemische...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Klimawandel im Rückspiegel
Brennstoffzelle oder Batterie?
Wärme aus der Tiefe
Das Matrjoschka-Multiversum
Der Spin schlägt Wellen
Fische auf Wanderschaft