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LEXIKON

Zivlschutz

früher Luftschutz, dann Ziviler Bevölkerungsschutz
Teil der Zivilen Verteidigung im nationalen Bereich, umfasst alle staatlichen u.und privaten Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, zur Erhaltung lebenswichtiger ziviler Betriebe u.und Anlagen sowie zur Beseitigung oder Milderung eingetretener Schäden, im Einzelnen, neben Selbstschutzvorkehrungen der Bevölkerung: Katastrophenschutz, Warn- u.und Alarmdienst, Aufenthaltsregelung, Schutzraumbau, Sicherstellung von Kulturgut, Gesundheitswesen. In der BR DeutschlandBundesrepublik Deutschland nimmt die Verwaltungsaufgaben des Zivilschutzes seit 2001 die Zentralstelle für Z.Zivilschutz des Bundesverwaltungsamtes wahr.
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