Lexikon

Züchtigungsrecht

die früher den Inhabern der elterlichen Sorge zustehende Befugnis, den ihrer Erziehung anvertrauten Kindern zu Erziehungszwecken Züchtigungen zuzufügen. Das Züchtigungsrecht war lange Zeit sehr umstritten und wurde vom Gesetzgeber nach und nach relativiert. So waren entwürdigende und das gebotene Maß überschreitende Erziehungsmaßnahmen schon länger unzulässig. Fremden Kindern gegenüber bestand generell kein Züchtigungsrecht. Auch bei Lehrern entfiel das früher gewohnheitsrechtlich anerkannte Züchtigungsrecht weitgehend. Mit dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts vom 2. 11. 2000 haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind seitdem unzulässig.
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