Lexikon
Zündwarenmonopol
ein in Deutschland im Zusammenhang mit einer dem Deutschen Reich von dem schwedischen Zündholzkonzern gewährten Anleihe (Kreuger-Anleihe) durch das Zündwarenmonopolgesetz vom 29. 1. 1930 eingeführtes und mit der Tilgung der letzten Rate der Kreuger-Anleihe zum 15. 1. 1983 abgeschafftes Monopol. Es umfasste die Übernahme der im Monopolgebiet hergestellten Zündwaren von den zur Herstellung berechtigten Unternehmen und den unmittelbaren Weiterverkauf sowie die Ein- und Ausfuhr von Zündwaren. Das Zündwarenmonopol wurde ausgeübt von der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft, Sitz: Frankfurt am Main. Der Übernahmepreis sowie der Abgabepreis an den Handel wurden von der Bundesregierung festgesetzt.
Wissenschaft
Wird KI zur Gefahr?
In den sozialen Medien und auf meinem YouTube-Kanal wurde ich vielfach um eine Einschätzung gebeten, inwiefern Künstliche Intelligenz künftig eine Bedrohung für die Menschheit darstellen wird. Doch auch wenn mich Ihr Interesse an meinen Gedanken ehrt, glaube ich nicht, dass ich die richtige Person bin, um diese Frage zu...
Wissenschaft
Der Dorsch ist weg
Zu Besuch bei Fischer André Grählert am Darßer Bodden. Fischer und Meeresforscher arbeiten zusammen, um die Veränderungen der Fischbestände in der Ostsee zu verstehen. Von CHRISTIAN JUNG André Grählert ist Ostseefischer in fünfter Generation. Er ist es mit Leib und Seele, auch wenn das von ihm verlangt, bei Wind und Wetter...
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