Lexikon

Zurechnungsfähigkeit

Deliktfähigkeit
die geistig-seelische Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen (intellektuelles Moment) und nach dieser Einsicht zu handeln (Willensmoment). Die Zurechnungsfähigkeit setzt im Zivil- und Strafrecht ein bestimmtes Alter voraus. Sie kann außerdem durch bestimmte seelische Störungen ausgeschlossen sein (Unzurechnungsfähigkeit, Schuldunfähigkeit). Im Strafrecht wurde der Begriff durch Schuldfähigkeit ersetzt, im Zivilrecht zunehmend durch die Begriffe Delikts-, Verschuldensfähigkeit oder Verantwortlichkeit verdrängt (§ 827 BGB). Ähnlich in Österreich (§§ 11 StGB, 910 JGG) und in der Schweiz (Art. 10 ff. StGB).
Wissenschaft

Im Lithium-Rausch

Der Trend zur Elektromobilität lässt den Bedarf an manchen Rohstoffen kräftig steigen – vor allem an Lithium. Bislang wird das Metall nur in wenigen Regionen der Welt gefördert. Doch künftig könnte es auch aus heimischen Quellen kommen. von JAN BERNDORFF Feldspat, Quarz und Glimmer – die drei vergessʼ ich nimmer!“ Dieser Erdkunde...

Weizen, Roggen
Wissenschaft

Weizen trotzt Trockenheit

Weltweit suchen Pflanzenzüchter und Landwirte nach neuen, robusteren Sorten, die trotz längerer Dürrephasen stabile Erträge gewährleisten.

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