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LEXIKON

Zusammenveranlagung

eine Art der Steuererhebung: Die in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen werden zum Zweck der Steuerberechnung gemeinsam erfasst. Bei der Einkommensteuer werden unbeschränkt steuerpflichtige Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben u.und keine getrennte Veranlagung wählen, nach dem Verfahren des Splitting besteuert. Durch die Z.Zusammenveranlagung ergeben sich meist Steuervorteile.
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