Lexikon
Zwischengesellschaft
Begriff des Außensteuergesetzes: eine ausländische Gesellschaft in einem niedrig besteuernden Land (Steueroasen), die keine aktive Tätigkeit ausübt, sondern passive Einkünfte bezieht und an der unbeschränkt Steuerpflichtige (Inländer) unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50% beteiligt sind. Steuerliche Folge: Die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, werden dem inländischen Steuerpflichtigen zugerechnet.
Wissenschaft
Verstopft
Viele deutsche Städte sind staugeplagt. Moderne Mobilitätsdienste, neue Technologien und künftig auch vernetzte autonome Fahrzeuge sollen das ändern. Doch was taugen die Konzepte? von MICHAEL VOGEL Bis morgens um sechs ist die Welt noch in Ordnung. Dann geht es los, an jedem Werktag und in fast allen größeren deutschen Städten:...
Wissenschaft
Klimawandel im Rückspiegel
Ein Blick in die Vergangenheit könnte helfen, die aktuelle Klimakrise zu meistern. Wie sind frühere Kulturen mit Klimasprüngen umgegangen? Archäologen und Paläo-Klimatologen können dazu wichtige Erkenntnisse beisteuern. von ROLF HEßBRÜGGE Das Thema des internationalen Spitzentreffens im September 2021 verblüfft auf den ersten...
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