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Arzneimittel, bedenkliche

Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz nicht verschrieben oder verkauft werden dürfen, weil die von ihnen verursachten unerwünschten Wirkungen ausgeprägter sind als - im Hinblick auf ihren Nutzen - vertretbar. Diese Nebenwirkungen müssen nicht bewiesen sein, es reicht der nach dem Stand der Wissenschaft ermittelte begründete Verdacht.
Quantenkryptographie, Datenschutz, Laserlicht
Wissenschaft

Datenschutz mit Quantenschlüssel

Quantenkryptographie soll die Sicherheit sensibler Daten gewährleisten. Nachdem China vorgelegt hat, treiben nun Deutschland und die Europäische Union die Entwicklung der Quantentelekommunikation voran. von DIRK EIDEMÜLLER Immer öfter finden schwere Hackerangriffe statt. Behörden, Unternehmen, Krankenhäuser und große...

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Im Elektroauto zu den Klimazielen?

Der Straßenverkehr hat mit etwa 23 Prozent einen erheblichen Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen. Daher werden große Anstrengungen unternommen, um den Verkehr durch den Übergang zu Elektroautos klimafreundlicher zu machen. Und tatsächlich ist dieses Unterfangen bereits auf einem guten Weg: Von allen neu zugelassenen Pkw...

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