Gesundheit A-Z

Arzneimittelmuster

Arzneimittel, die in kleinster Menge von der pharmazeutischen Industrie vor allem an Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte abgegeben werden dürfen, um diese über die entsprechenden Medikamente zu informieren. Arzneimittelmuster werden auch als Ärztemuster bezeichnet; sie müssen mit dem Hinweis "unverkäufliches Muster" gekennzeichnet sein. An Apotheken dürfen auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden, diese nennt man auch Arzneimittelproben.
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Tier, Wald, Gras
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