Gesundheit A-Z
Autopsie
Sektion; Obduktiondie Leicheneröffnung und -zergliederung, die vor allem der Erkennung der Todesursache dient. Eine Autopsie darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten seine Einwilligung gegeben hat oder die Angehörigen einer Autopsie zustimmen. Gerichtlich angeordnet werden kann eine Autopsie, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt oder ein Seuchenverdacht besteht.
Wissenschaft
Abgenabelt
Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.
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Wissenschaft
Freundeskreis gibt Jungen Mathe-Selbstvertrauen
Jungen schätzen ihre Mathefähigkeiten oft höher ein als Mädchen – auch wenn sich die objektiven Leistungen nicht unterscheiden. Doch welche Faktoren tragen zu diesen unterschiedlichen Selbsteinschätzungen bei? Eine Studie hat nun einen bisher wenig beachteten Faktor identifiziert: den Vergleich mit Gleichaltrigen. Demnach...