Gesundheit A-Z

Autopsie

Sektion; Obduktion
die Leicheneröffnung und -zergliederung, die vor allem der Erkennung der Todesursache dient. Eine Autopsie darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten seine Einwilligung gegeben hat oder die Angehörigen einer Autopsie zustimmen. Gerichtlich angeordnet werden kann eine Autopsie, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt oder ein Seuchenverdacht besteht.
Neben dem vollständig autarken Demo-Haus (rechts) liegt auf dem Bergheider See auch ein mit Solarenergie betriebenes Konferenzschiff. ©Fraunhofer IVI, Dresden
Wissenschaft

Abgenabelt

Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.

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Rechnender Junge
Wissenschaft

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