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GESUNDHEIT A-Z

Beihilfe

finanzielle Hilfe für beihilfeberechtigte Personen; dazu zählen Beamte, Richter, Versorgungsempfänger sowie deren Angehörige bzw. Hinterbliebene; die Beihilfe wird bei Krankheit, Tod oder Geburt gezahlt, sie deckt allerdings nur einen Teil - mindestens 50% - der entstehenden Kosten, den Rest übernimmt in der Regel die private Krankenversicherung bzw. der Berechtigte selbst.
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