Gesundheit A-Z
Infektionsschutzgesetz
Abk. IfSG, vorher Bundesseuchengesetz, am 1.1.2001 in Kraft getretenes „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“. Hat den Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das Infektionsschutzgesetz regelt unter anderem, welche Krankheiten und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Besondere Vorschriften betreffen die Überwachung von Einrichtungen, in denen viele Personen arbeiten bzw. wohnen (Krankenhäuser, Heime, Schulen, Kindergärten usw.). Wichtige Aufgaben bei der Durchführung des Gesetzes wurden dem Robert-Koch-Institut in Berlin übertragen, wie z. B. die Entwicklung von Konzepten zur Vorbeugung vor Infektionskrankheiten sowie die statistische Erfassung und Auswertung von gemeldeten Krankheitsfällen. Die Durchführung des Gesetzes vor Ort ist in der Regel Aufgabe des zuständigen Gesundheitsamts.
Wissenschaft
Tomaten unter Glas
In den Niederlanden hat der Anbau im Gewächshaus ein Höchstmaß an Effizienz erreicht. Nun ist die Branche bestrebt, ihre Produktion auch umweltfreundlich und nachhaltig zu gestalten. von KURT DE SWAAF Kim Oosterom mag diesen Ausblick: am Horizont die Hochhäuser von Rotterdam, davor die Polderlandschaft um Oude Leede und über...
Wissenschaft
Der Ozean und das Weltklima
Die Erwärmung der Meere verändert das Klima der Erde. Die Ozeane sind wichtig für die globale Klimaregulation. Sie sind der größte CO₂-Speicher der Welt. Von RAINER KURLEMANN Menschen, die an der Küste wohnen, kennen die Wirkung des Wassers auf ihr regionales Wetter. Und für die meisten Klimazonen der Welt gilt: In Meeresnähe...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wenn die Sonne in der Nase kitzelt
Datenschutz mit Quantenschlüssel
Der Wetterfrosch in uns
Kreisverkehr
Manipulierte Träume
Toxine als Medikamente