Gesundheit A-Z
Infektionsschutzgesetz
Abk. IfSG, vorher Bundesseuchengesetz, am 1.1.2001 in Kraft getretenes „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“. Hat den Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das Infektionsschutzgesetz regelt unter anderem, welche Krankheiten und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Besondere Vorschriften betreffen die Überwachung von Einrichtungen, in denen viele Personen arbeiten bzw. wohnen (Krankenhäuser, Heime, Schulen, Kindergärten usw.). Wichtige Aufgaben bei der Durchführung des Gesetzes wurden dem Robert-Koch-Institut in Berlin übertragen, wie z. B. die Entwicklung von Konzepten zur Vorbeugung vor Infektionskrankheiten sowie die statistische Erfassung und Auswertung von gemeldeten Krankheitsfällen. Die Durchführung des Gesetzes vor Ort ist in der Regel Aufgabe des zuständigen Gesundheitsamts.
Wissenschaft
Geistreiche Debatten mit smarten Maschinen
Künstliche Intelligenz hat unseren Alltag erreicht. Seit ein paar Monaten können wir mit eloquenten Computern diskutieren. Sie schreiben Gedichte und Aufsätze, malen und programmieren. Wohin wird das führen? Entstehen daraus hilfreiche Assistenten für lästige Büroarbeiten oder manipulative Fake-Maschinen? von ULRICH EBERL...
Wissenschaft
Kampf dem Krach im Meer
Der Lärm von Maschinen und Schiffsmotoren setzt vielen Meeresbewohnern zu. Dabei gibt es wirksame Techniken, um den Schall zu dämpfen. von HARTMUT NETZ Es geschah an einem sonnigen Morgen im März 2000. An mehreren Stränden der Bahamas wurden 17 Wale angetrieben, darunter 6 Cuvier-Schnabelwale – eine in der Tiefsee lebende Art,...
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