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GESUNDHEIT A-Z

Krankenversicherungsbeitrag

der Betrag, den jeder Versicherte monatlich an seine Krankenkasse zu zahlen hat; die Gesamtheit der Beiträge entspricht dem Einkommen der Kassen. Während die Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung von dem Einkommen der Versicherten (Beitragsbemessung) sowie dem jeweiligen Satz der Kasse abhängt, richten sich die Beiträge bei den privaten Kassen nach individuell unterschiedlichen Faktoren wie Alter, gesundheitlichen Risikofaktoren, Krankheit usw. Grundsätzlich zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrags; freiwillig Versicherte müssen für den gesamten Betrag selbst aufkommen. Familienversicherte (Familienversicherung) zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung keine eigenen Beiträge.
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