Gesundheit A-Z
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Abk. LFGB, Zweck des Gesetzes ist es, „bei Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sicherzustellen“. Außerdem regelt das Gesetz u. a. den Verkehr mit Lebensmitteln und die Qualität von Futtermitteln. Das Gesetz hat weitgehend die Bestimmungen des alten Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) abgelöst.
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