Gesundheit A-Z
Mutterschutzgesetz
Abk. MuSchG, besonderer rechtlicher Schutz für Schwangere und Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach dem Mutterschutzgesetz darf die Schwangere bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben (z. B. Nachtdienste), sie muss während der Zeit des Mutterschutzes über einen bestimmten Zeitraum vor und nach der Geburt nicht arbeiten, erhält jedoch einen finanziellen Ausgleich (Mutterschaftsgeld). Zusätzlich unterliegen die Schwangeren bzw. Mütter einem besonderen Kündigungsschutz und haben Recht auf Elternzeit.
Wissenschaft
Meinung ohne Ahnung
Wer in den Jahren des Kalten Krieges zwischen Ost und West aufgewachsen ist – wie der Autor vom Jahrgang 1947 –, hat in der Schule gelernt, dass der Westen mit der Freiheit zu punkten versuchte und sie bewahren wollte, während der Osten Wert auf den Frieden legte und ihn zu garantieren schien. Nun führt Russland […]
Der...
Wissenschaft
Die Umwelt auf dem Schirm
Fast jeder blickt täglich stundenlang auf irgendwelche Bildschirme. Neue Techniken sollen jetzt Herstellung, Benutzung und Entsorgung der Displays umweltschonender machen. von REINHARD BREUER Ob zu Hause, bei der Arbeit oder unterwegs mit dem Auto: Überall hat man es mit Displays zu tun. Und es werden immer mehr. Allein für...