Gesundheit A-Z

Mutterschutzgesetz

Abk. MuSchG, besonderer rechtlicher Schutz für Schwangere und Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach dem Mutterschutzgesetz darf die Schwangere bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben (z. B. Nachtdienste), sie muss während der Zeit des Mutterschutzes über einen bestimmten Zeitraum vor und nach der Geburt nicht arbeiten, erhält jedoch einen finanziellen Ausgleich (Mutterschaftsgeld). Zusätzlich unterliegen die Schwangeren bzw. Mütter einem besonderen Kündigungsschutz und haben Recht auf Elternzeit.
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Wissenschaft

Meinung ohne Ahnung

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