Positivliste
ursprünglich geplante Aufstellung prinzipiell zugelassener Arzneimittel, deren Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden sollten. Für Deutschland war eine solche Liste im Sozialgesetzbuch (SGB V § 33a aF) vorgesehen, nach Streichung des entsprechenden Paragraphen im Jahr 2004 wurde die Liste nicht erstellt.









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