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GESUNDHEIT A-Z

Sicherstellungsauftrag

Verpflichtung der kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten durch Ärzte und Zahnärzte im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Dies gilt für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und in dem erforderlichen Ausmaß auch für Versicherte der Bundesknappschaft, Gefangene und im Rahmen der freien Heilfürsorge, also für Beamte des Bundesgrenzschutzes, der Polizei, Wehr- und Zivildienstleistende und Soldaten. Die KVen und die KBV sorgen einerseits dafür, dass die Vertragsärzte ihre Pflichten zur Krankenversorgung einhalten, vertreten andererseits deren Rechte gegenüber den Krankenkassen. Die Richtlinien zur Sicherstellung der Versorgung werden vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen aufgesetzt, der sich aus der KBV, den Bundesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Ersatzkassen sowie der Bundesknappschaft zusammensetzt. Reichen die Leistungen der Vertragsärzte für die Sicherstellung der Versorgung nicht aus, können andere Ärzte oder gesundheitliche Einrichtungen mit der Unterstützung beauftragt werden.
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