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GESUNDHEIT A-Z

Strahlenschutz

alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen (Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung, Atomgesetz) zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender und radioaktiver Strahlung, z. B. Schutzvorrichtungen für Geräte (Blenden, Filter) oder Gebäude (strahlendichte Schutzwände und -türen), das Tragen von Schutzkleidung (z. B. die Abdeckung der Keimdrüsen beim Röntgen), die Regelung und Überprüfung der erlaubten Strahlenexposition (das Tragen von Dosimetern ), die Verwendung geeigneter Transportbehälter für radioaktive Materialien usw.
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