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Mehr Leistung, mehr Freiheit, mehr Kosten

„Zukunftsfest“ soll sie sein – die große Gesundheitsreform. Und aus einem neuen Fonds sollen die meisten Mittel für das System kommen. Doch was genau steckt hinter diesem Modell? Wie sieht die angekündigte Steuerfinanzierung aus? Und was ändert sich aus der Sicht der Versicherten?

Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds ist das Kernelement der Reform. „Die Finanzierung der Gesundheitsausgaben muss zu mindestens 95 Prozent aus dem Fonds erfolgen“, heißt es im Eckpunktepapier der Koalition. In den Fonds sollen ab 2009 Arbeitgebern- und Arbeitnehmerbeiträge fließen. Vom Bund kommt ein weiterer Zuschuss. Pro Versichertem erhalten die Krankenkassen einen Pauschalbetrag. Kassen, die besonders viele Kranke und Alter versichern, erhalten einen Zuschuss. Wenn die Zuweisungen aus dem Fonds nicht ausreichen, dürfen einzelne Kassen auch von ihren Mitgliedern einen „Zusatzbeitrag“ erheben. Ob das ein Fixbetrag oder ein prozentualer und einkommensbezogener Beitrag ist, können die Kassen selbst entscheiden. Im Höchstfall: ein Prozent des Bruttoeinkommens. Die Koalition geht in ihrem Eckpunktepapier allerdings davon aus, dass es aufgrund des erhöhten Wettbewerbs unter den Kassen dazu kaum kommen wird. Vielmehr solle dieser im Gegenteil dazu führen, dass Krankenkassen, die gut wirtschaften, auch Beiträge zurückerstatten. 

Anders, als es die öffentliche Diskussion bisher vermuten ließ, sollen die Privatversicherten nicht in das Fondsmodell eingebunden werden. Sie leisten weder einen Beitrag zum Fonds, noch einen Zuschuss an die gesetzlichen Versicherungen. Der neue Fonds teilt demnach vor allem das Geld zwischen den Kassen um.

 

Beitragserhöhungen

Laut Gesundheitskompromiss soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2007 um 0,5 Prozentpunkte steigen. Der durchschnittliche Beitrag der Kassen läge somit bei 14,7 Prozent des Bruttolohns. Notwendig sei die Erhöhung, um das zu erwartende Defizit der Krankenkassen auszugleichen. Experten sprechen von rund sieben bis acht Milliarden Euro.

Einige Krankenkassen halten eine Erhöhung der Beitragssätze über 0,5 Prozent hinaus für notwendig. Und Wirtschaftspolitiker forderten, dass der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung in gleichem Umfang abgesenkt werden müsse. 

 

Steuerfinanzierung

Die große Koalition plant für das Gesundheitssystem erstmals eine „ergänzende Steuerfinanzierung“. Die derzeit noch beitragsfrei mitversicherten Kinder sollen ab 2008 schrittweise über Steuermittel finanziert werden. 2008 ist dafür ein Zuschuss von 1,5 Milliarden Euro vorgesehen, 2009 bereits 3 Milliarden Euro. In den Folgejahren werden die Zuschüsse weiter steigen. Zusätzliche Steuerbelastungen sollen dadurch allerdings nicht entstehen. Ob durch die zusätzliche Steuerfinanzierung auch die Mitgliedsbeiträge etwas sinken, wird der Wettbewerb der Kassen zeigen.  

 

Leistungen

Die Versicherten haben auch zukünftig Anspruch auf sämtliche Leistungen, die sie bisher erhalten haben. Hinzukommen sollen einige Verbesserungen. In bestimmten Fällen – zum Beispiel bei Stoffwechselkrankheiten – soll die Behandlung durch Spezialisten erleichtert werden. Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren werden wieder ermöglicht. Ein eigenes Gesetz plant die große Koalition zur Prävention. 45- bis 55-jährige sollen in Zukunft von den Kassen Angebote zur Früherkennung von Krankheiten erhalten. Vorgesehen ist auch, dass pflegebedürftige Menschen, die eine Reha-Maßnahme benötigen, damit sich ihr Zustand nicht verschlechtert, darauf einen Anspruch haben. Verbessern soll darüber hinaus die Kostenerstattung für Schmerzpatienten ohne Heilungsaussichten.

In einem Punkt werden die Leistungen allerdings auch eingeschränkt: Kosten, die bei Komplikationen nach Piercings oder Schönheits-Operationen entstehen, übernehmen die Kassen künftig nicht mehr.

  

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV)

Anders als in den vergangenen Monaten vor allem von sozialdemokratischer Seite immer wieder gefordert, bleiben die Privaten Krankenversicherungen als Vollversicherung erhalten. Von einem Beitrag in den Gesundheitsfonds bleiben sie verschont. Doch die Privaten müssen in Zukunft alle Versicherungswilligen aufnehmen, die über der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 3.937.50 Euro liegen. Das gesundheitliche Risiko darf dabei keine Rollen mehr spielen. Eine aufwändige Gesundheitsprüfung entfällt (Kontrahierungszwang). Risikozuschläge für Kranke dürfen dementsprechend nicht mehr verlangt werden. Für freiwillig Versicherte soll künftig ein Basisvertrag angeboten werden müssen, der den Leistungen der Krankenkassen entspricht.

Kassenmitglieder, die in eine private Versicherung wechseln möchten, müssen bei ihrer Kasse mindestens drei Jahre freiwillig Beiträge gezahlt haben (Mindestbindungsfrist). Änderungen sind auch bei den Altersrückstellungen geplant: Privatpatienten, die ihren Versicherer wechseln möchten, können ihre Altersrückstellungen künftig „mitnehmen“. 

  

Detaillierte Informationen zur geplanten Gesundheitsreform und die „Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006“sind im Internet nachzulesen unter http://www.die-gesundheitsreform.de

von Michael Fischer, wissen.de
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