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Mitarbeiter für mehr Erfolg aktiv motivieren

In vielen Unternehmen, egal, ob groß oder klein, ist eine gute Beziehung zwischen Mitarbeitern und Arbeitgeber die Basis für dauerhaften Erfolg. Immerhin arbeiten motivierte Angestellte nicht nur sorgfältiger, sondern sie erledigen ihre täglichen Aufgaben effizienter und schneller. Dabei wirkt sich das positive Gefühl gegenüber des eigenen Arbeitgebers ebenfalls positiv auf das Verhältnis der Kollegen untereinander aus. Das Ergebnis sind weniger Krankheitstage, ein angenehmes Arbeitsklima und verbesserte Chancen auf unternehmerische Weiterentwicklung. Ganz von allein stellen sich all diese positiven Effekte jedoch nicht ein. Für Unternehmer ist es daher wichtig, ihren Mitarbeitern aktiv ein gutes Gefühl zu geben und sie davon zu überzeugen, dass sie für das Unternehmen einen großen Wert haben.

Geschenke stärken die Bindung

Geschenke für Mitarbeiter zeigen Wertschätzung und fördern die Motivation.

pixabay.com, chao-ye / Public Domain

Das, was Angestellte für ihren Arbeitgeber leisten, übersteigt nicht selten die vereinbarten Rahmenbedingungen des Arbeitsvertrages. Überstunden, Heimarbeit und teilweise auch die persönliche Aufopferung für besonders anspruchsvolle Projekte sind Dinge, die ein Angestellter freiwillig gibt, sofern er sich in seinem Unternehmen wohl fühlt. Für den Arbeitgeber ist es daher wichtig, das Verhältnis zu seinen Angestellten so positiv wie möglich zu gestalten. Eine Möglichkeit, dieses Vorhaben umzusetzen, sind Geschenke. Nicht nur an Weihnachten oder zum Geburtstag, sondern auch nach Abschluss eines Projektes oder überraschend zwischendurch kommen Geschenke gut bei Mitarbeitern an, denn sie sind eine sichtbare Wertschätzung.

Arbeitgeber sollten jedoch darauf achten, dass sie ihre Mitarbeiter sinnvoll beschenken, denn nur so hat diese Geste für beide Seiten Vorteile. Für den Mitarbeiter hat ein Geschenk besonders dann eine wichtige Bedeutung, wenn es zu ihm passt und in seinem alltäglichen Leben eine Bereicherung darstellt. Arbeitgeber dürfen also getrost etwas kreativ werden bei der Auswahl. Auf www.hach.de finden Arbeitgeber nebst der klassischen Geschenkideen wie Weinpräsenten oder auch USB-Sticks einige Inspirationen für sinnvolle und persönliche Geschenke. Für den Außendienstler darf es beispielsweise ein neuer Koffer sein, denn immerhin reist er viel für das Unternehmen. Die persönliche Sekretärin, die ihren Schrebergarten über alles liebt und in ihrer privaten Zeit Stunden dort verbringt, freut sich über neue Gartengeräte oder auch eine Lichterkette. Gerade die persönliche Note bei Geschenken macht den besonderen Wert aus, denn Angestellte fühlen sich hierdurch nicht nur als anonyme Nummer, sondern vielmehr in ihrer Individualität wertgeschätzt. 

Die steuerliche Betrachtung von Geschenken an Mitarbeiter

Mit Sachzuwendungen haben Arbeitgeber eine sinnvolle Möglichkeit, ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun. Wichtig ist es an dieser Stelle jedoch, den Wert des Geschenkes zu beachten, denn ab einer Grenze von 60 Euro muss der Arbeitnehmer sein Geschenk voll versteuern. Dies gilt bereits ab dem Überschreiten dieser Freigrenze von nur einem Cent, weswegen Arbeitgeber unbedingt auf den Preis achten sollten. Die Freigrenze von 60 Euro gilt nur für persönliche Anlässe wie beispielsweise den Geburtstag des Mitarbeiters oder auch das Jubiläum im Rahmen der Betriebszugehörigkeit.

Soll ein Mitarbeiter jedoch beschenkt werden, um ihm ganz außer der Reihe ein positives Gefühl zu geben, greift eine weitere Freigrenze von 44 Euro im Monat. Es ist also durchaus möglich, einem Mitarbeiter einmal im Monat ein größeres Geschenk zukommen zu lassen, ohne dass der Fiskus hierfür die Hand aufhält.

Noch etwas anders verhält sich die steuerliche Betrachtung von Zuwendungen anlässlich einer Betriebsfeier. Die Kosten bleiben hier pro Mitarbeiter bis zu einem Betrag von 110 Euro brutto steuerfrei. In diesem Rahmen gestattet sind zwei Veranstaltungen pro Jahr. Die Kosten für die gesamte Veranstaltung, also auch für die Raummiete oder Unterhaltung werden zusammengerechnet und gleichmäßig auf alle Mitarbeiter verteilt. So kann es passieren, dass ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter mehr als 110 Euro ausgibt. Dann jedoch wird nur der Betrag versteuert, der diese Freigrenze übersteigt. Den eigenen Mitarbeitern durch eine Feier Abwechslung vom Unternehmensalltag zu bieten, ist also durchaus eine gute Idee.

Für den Arbeitgeber haben all diese Geschenke einen weiteren Nebeneffekt, denn sie sind von der Steuer absetzbar. Unternehmen können die Geschenke an Mitarbeiter grundsätzlich als Betriebsausgabe absetzen, um so ihre Steuerlast zu verringern. Es lohnt sich also gleich in zweifacher Hinsicht, nicht nur Geschäftskunden Geschenke zu machen, sondern auch die eigenen Angestellten hin und wieder mit Präsenten zu belohnen. Während die Motivation steigt, sinken die zu versteuernden Einnahmen – eine echte Win-Win Situation.

Achtung bei Geldgeschenken

Anders als bei Sachzuwendungen verhält sich die steuerliche Betrachtung von Geldgeschenken. Der Angestellte muss Geldgeschenke immer versteuern und auch im Rahmen der Sozialversicherung angeben, denn sie werden dem Arbeitslohn hinzugerechnet.

Geldgeschenke für Mitarbeiter lohnen sich nur bedingt.

pixabay.com, niekverlaan / Public Domain

Für ihn lohnt sich diese Form der Aufmerksamkeit also nur auf den ersten Blick, da auf lange Sicht von der freundlichen Geste nur ein Bruchteil übrig bleibt. Eine sinnvolle Alternative zum Geldgeschenk sind Gutscheine. Sie werden wie Sachzuwendungen behandelt und können entsprechend von der Steuer befreit werden. Vorsicht gilt hierbei jedoch laut eines Artikels der Deutschen Handwerks Zeitung, denn ab 2015 gelten neue Regelungen für Gutscheine. Die Zeitung empfiehlt, den Wert der Gutscheine auf 44 Euro pro Monat zu begrenzen, um mögliche Probleme zu vermeiden.

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