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Neuanfang mit Elterngeld

Mit Jahresbeginn 2007 hat das einkommensabhängige Elterngeld das bisherige Erziehungsgeld ersetzt. Die neue staatliche Leistung unterstützt Familien nach Geburt eines Kindes. Die Höhe der Zuwendung hängt vom bisherigen Einkommen ab.

von Michael Fischer, wissen.de

Auslaufmodell Erziehungsgeld

Erziehungsgeld beantragen können bisher lediglich Eltern mit geringem Einkommen (Jahreseinkommen unter 30.000 Euro netto) oder solche, die höchstens 30 Stunden pro Woche einer Teilzeitarbeit nachgehen. Die Förderung beträgt entweder 450 Euro pro Monat für ein Jahr (Budgetregelung) oder 300 Euro monatlich für maximal zwei Jahre.

 

Neuanfang mit Elterngeld

Elterngeld erhalten diejenigen, deren Nachwuchs ab dem 1. Januar 2007 zur Welt kommt, und die für die Erziehung ihres Kindes aus der Vollbeschäftigung aussteigen. Anders als beim Erziehungsgeld ist die Förderung einkommensabhängig und beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der letzten zwölf Monate – maximal allerdings  1800 Euro (ab Nettoeinkommen von 2700 Euro). Bei einer Geburt von Zwillingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite Kind pauschal um 300 Euro, bei Drillingen um weitere 300 Euro. Das Elterngeld wird 12 Monate lang gezahlt und kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn auch der Partner einmal in Erziehungsurlaub geht und die Betreuung übernimmt („Väterkomponente“). Bringt die Mutter innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind zur Welt und ist das Einkommen nach der ersten Geburt gesunken, so besteht zusätzlich zum neuen Elterngeld Anspruch auf den so genannten Geschwisterbonus.

 

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