Er ist so groß wie eine Scheckkarte, soll auf Dauer die Bürokratiekosten senken und das digitale Shopping noch sicherer machen: der neue Personalausweis. Wenige Tage, nachdem die Bundesregierung den elektronischen Personalausweis zum 1. November 2010 eingeführt hat, kam es jedoch zu einer unangenehmen Panne. Ein Hacker behauptete, die Software zum neuen Ausweis geknackt zu haben. Der Download der AusweisApp wurde kurzzeitig gesperrt.
Bald keine Passwörter mehr?
Auf einem Chip des elektronischen Personalausweises werden persönliche Daten und ein Foto gespeichert, die Behördengänge, Überweisungen und Geschäfte im Internet erleichtern sollen. Anders als beim elektronischen Reisepass ist das Ablegen von Fingerabdrücken keine Pflicht, sondern kann freiwillig vorgenommen werden.
Der neue E-Personalausweis soll zweifelsfrei und schnell die Feststellung der Identität des Besitzers ermöglichen. Doch nicht nur das: Auch im Internet kann er genutzt werden und den Datenverkehr dadurch sicherer machen. Digital vorliegende Dokumente können rechtsverbindlich unterzeichnet werden - dabei soll der Nutzer jederzeit Herr über seine Daten bleiben. Zusätzlich zum digitalen Lichtbild können - auf freiwilliger Basis - zwei Fingerabdrücke abgelegt werden, die beispielsweise beim Identitätsnachweis auf Reisen eine höhere Sicherheit gewährleisten.
Wie funktioniert der Online-Einkauf via E-Personalausweis?
Der Nutzer benötigt ein Kartenlesegerät, das über ein USB-Kabel mit dem PC verbunden wird, und eine entsprechende Software, die unter www.ausweisapp.bund.de als Download zur Verfügung steht. Der E-Personalausweis kann auf Wunsch durch eine "qualifizierte elektronische Signatur", die einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist, ergänzt werden. Dazu muss ein Signaturzertifikat erworben werden. In Kombination mit einer sechsstelligen Signatur-PIN und einem Komfortlesegerät ist die Signatur-Funktion dann nutzbar. Welcher Online-Anbieter auf persönliche Daten zugreifen darf, entscheiden staatlich vergebene Berechtigungszertifikate. Die Übertragung findet kryptografisch verschlüsselt statt. Zudem kann die Übermittlung der Daten beschränkt werden: "so wenig wie möglich und so viel wie nötig". Der Ausweisinhaber bestimmt selbst darüber, was er weitergibt - und was nicht. Trotzdem sprechen kritische Datenschützer vom "Einstieg in die biometrische Totalerfassung".
Welche Vorteile bietet der E-Personalausweis?
Durch diese Form der Identifizierung kann auf Passwörter und Transaktionsnummern in Zukunft verzichtet werden. Außderdem entfallen umständliche Identifikationsverfahren auf dem postalischen oder persönlichen Weg. Die Kommunikation mit Verwaltungen wird deutlich vereinfacht. Die Vision: Statt "auf´s Amt", geht man eben kurz "ins Netz". Viele Dienstleistungen können auf diese Weise kostengünstiger und zeitnah in Anspruch genommen werden.
Mit welchen Kosten ist der E-Personalausweis verbunden?
Den Beteiligten erspart der digitale Ausweis Kosten für Papier, Druck, Porto und Transport. Rund 130 Millionen Euro Ersparnis soll der E-Personalausweis allein im Bereich Kontoeröffnungen möglich machen. Außerdem stellt der Staat 1,5 Millionen der Kartenlesegeräte gratis zur Verfügung - eine Investition von 24 Millionen Euro! Erhältlich sind die Geräte über Behörden, ausgewählte Banken und andere Stellen.
Was kostet der E-Personalausweis?
Die Ausstellungsgebühr für den neuen Ausweises selbst beträgt 28,80 Euro bei einer Gültigkeit von zehn Jahren, für Antragssteller unter 24 Jahren 19,80 Euro - hier allerdings nur über eine Zeitraum von fünf Jahren. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erhalten den E-Personalausweis kostenfrei. Eine sofortige Umtauschpflicht besteht übrigens nicht. Die alten Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zu dem aufgedruckten Datum. Wer jetzt sparen will, kann bis Ende Oktober einen herkömmlichen "analogen" Personalausweis beantragen. Dieser ist dann wie gehabt zehn Jahre gültig und kostet nur acht Euro. Aber auch ein vorzeitiger Umtausch gegen einen E-Personalausweis ist jederzeit möglich.









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