Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

befugen

be|fu|gen
V.
1, hat befugt; mit Akk.
jmdn. b. (etwas zu tun)
jmdm. die Vollmacht geben, jmdn. berechtigen (etwas zu tun);
meist im Perf. oder Zustandspassiv
wer hat Sie befugt, die Papiere herauszugeben?; ich bin nicht befugt, darüber zu sprechen
[→
Fug
]
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