Lexikon
Gebrauchsmuster
Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände, die durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dem Arbeits- oder Gebrauchszweck (Gegensatz: Geschmacksmuster) dienen sollen, ohne patentfähig zu sein, die aber beim Deutschen Patent- und Markenamt in München in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen sind. Die Eintragung des Gebrauchsmusters begründet für dessen Erfinder für 3 Jahre, bei Zahlung einer Gebühr für 6 Jahre das ausschließliche, vererbliche und veräußerliche Recht, das Gebrauchsmuster gewerbsmäßig nachzubilden und die durch Nachbildung hervorgebrachten Gegenstände zu vertreiben und zu gebrauchen.
Wissenschaft
Wie die Zerstörung des Kachowka-Staudamms die Umwelt belastet
Als der Kachowka-Staudamm im Süden der Ukraine im Juni 2023 durch kriegsbedingte Explosionen gesprengt wurde, überschwemmten die Wassermassen Wohngebiete, Felder und zahlreiche geschützte Biotope. Eine Studie hat nun die langfristigen Umweltfolgen der Zerstörung erhoben. Besonders problematisch ist demnach, dass das Sediment des...
Wissenschaft
Müssen wir das Fliegen aufgeben?
Im Dezember 2022 hat die Europäische Kommission einem Gesetzentwurf des französischen Parlaments zugestimmt, der alle Kurzstreckenflüge in unserem Nachbarland verbietet, für die es eine alternative Zugverbindung mit einer Fahrzeit von weniger als zweieinhalb Stunden gibt. Viele der betroffenen Flugverbindungen sind vermutlich...
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